Was würdet Ihr tun?

Der Himmel wirkt grau und der Tag betrübend, ich glaube, mein Freund wird krank, ich hoffe, ich irre mich. In 1 1/2 Stunden muss ich mich auf den Weg zur Arbeit machen und die Lust will nicht so recht eintreteten.

Aber zum Thema: Wie viele sicher schon bemerkt haben gehört zu meinen Hobbies neben dem Zeichnen und Schreiben auch das Fotografieren. Am Liebsten fotografiere ich Stillleben im Makro-Format oder Menschen. Bei den Menschen tritt nun aber das Problem auf, dass man nicht immer jemanden findet (und teilweise selbst auch noch nicht so das Zutrauen hat), der sich einem vor die Kamera stellt. Wenn ich manchmal durch die Gegend streife, entdecke ich Gesten, Momente und Situationen, die ich dann versuche fest zu halten. So auch am Sonntag, als wir im Grunewald waren. Da lehnte ein Kind an einem Baum und blickte die Anhöhe hinauf und sah dabei sehr nachdenklich aus. Ich mag das Foto, doch bin ich mir nicht sicher, ob ich es Euch zeigen kann. Ich habe zwar extra darauf geachtet das Kind so zu fotografieren, dass man das Gesicht nicht sieht, aber dennoch…Darf ich solche Fotos ohne Erlaubnis öffentlich machen?

Ich sehe in vielen Communities und ähnlichem Fotos von Menschen, die an Straßenrändern stehen, auf Bänken sitzen und ich glaube nicht, dass sie wissen, dass sie gerade fotografiert wurden. Ich bezweifle, dass man sie gefragt hat, ob das Bild ins Internet darf, aber ich weiß nicht Recht, ob man das auf die leichte Schultern nehmen kann…

Was denkt Ihr dazu? Würdet Ihr einfach solche Bilder öffentlich machen? Sagt ihr, die Wahrscheinlichkeit, dass die Person es herausfindet ist gering? Oder mach ich mir wieder nur einfach mal zu viel Kopf um ‘ne Kleinigkeit?



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9 Kirschen zu “Was würdet Ihr tun?”

  1.  tottinho am 16.Oktober 2007 um 10:23 Uhr - Reply to this comment

    Also ich kenne mich da auch nicht so hundertprozentig aus, aber ich glaube es gibt da so was wie das Recht am eigenen Foto.
    Wenn du mich also fotografierst und dieses Bild einfach ins Internet stellst, kann ich dagegen vorgehen. Es sei denn du knipst wahllos in die Menge.
    Wie gesagt, ganz sicher bin ich da nicht aber informier dich da besser

  2.  Nancy am 16.Oktober 2007 um 10:36 Uhr - Reply to this comment

    Laut UrhG darfst Du das Bild nicht veröffentlichen, wenn Du die Person nicht gefragt hast. Die Person hat ein Recht am eigenen Bild und ist in deinem Portrait kein Beiwerk, sondern der Inhalt, der Sinn, der Hauptteil sozusagen.
    Fragen musst Du solange 4 oder weniger Personen zu sehen sind. Alles was darüber hinaus geht, gilt als Gruppenbild und darf veröffentlicht werden, ohne das Du erst fragst. Es ist natürlich immer besser zu fragen.

    Den Gesetzestext des UrhG findest Du hier: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

  3.  sven am 16.Oktober 2007 um 10:40 Uhr - Reply to this comment

    Genau dieses Problem habe ich auch immer. Ich würde gerne die Leute auf der Straße fotographieren. Allerdings will ich das nicht ohne einwilligung machen. Und wenn man vorher fragt versaut das eh das bild. Mich ärgert diese Zwickmühle auch schon länger. Vllt. sollte ich einfach dreister werden und das Foto einfach machen wenn ich es für richtig halte. Wenn mich einer anspricht kann man es, in zeiten digitaler technik, immernoch löschen.

    btw. hab ich hier einen schicken blog entdeckt, der heute nachmittag gleich in den reader wandert.

  4.  chrissi am 16.Oktober 2007 um 14:22 Uhr - Reply to this comment

    Also rein rechtlich ist deine Überlegung richtig: Du hast keinerlei Recht darauf, dieses Foto zu veröffentlichen. Man kann soviele fremde Leute fotografieren, wie man will, solange man die Bilder nicht veröffentlicht.

    Anders ist es, wenn du zum Beispiel eine Sehenswürdigkeit fotografierst, und da sind hunderte Köpfe mit drauf, weil da eben so viele Menschen waren. Da dann keiner speziell erkannt werden kann (es sei denn natürlich, man kennt die Personen, weiß, was sie getragen hat, Haarschnitt und Co.), ist es an dieser Stelle nicht so streng.

    Generell gilt aber, sobald die Person(en) zu erkennen sind, wird es schwierig bzw. darf das Foto nciht veröffentlicht werden.

    Das ist die eine Seite der Medaille. Andererseits werden bei uns auf den Partys immer massenweise Fotos gemacht, die dann auch ins Netz (Seite des Studenten oder StudiVZ) kommen. Jeder, der sich selbst auf so einem Foto wiedererkennt, könnte Einspruch erheben. Ist es eine eigene Seite, dann steht auf der Startseite sogar ein Vermerkt. Aber es melden sich nur selten Leute, denn eigentlich weiß jeder, dass die Bilder, die auf den Partys gemacht werden, ins Netz kommen – bzw. von zwei Leuten oder so, die eventuell sogar in die Campus-Zeitung. Aber das sind Fotos, auf denen die Leute auch mitmachen, es ist also was anderes, als jemanden zu fotografieren, der überhaupt nichts davon weiß…

    Rein rechtlich ist das aber auch nicht richtig sauber, deswegen halt Meldungen wie “bei Bedarf werden auch Fotos heruntergenommen”…

    Nya, soviel zu dem, was bei mir noch aus dem Internet-Recht-Vortrag von einem Rechtsanwalt hängen geblieben ist. Hoffe, es hilft.

  5.  Sari am 16.Oktober 2007 um 19:04 Uhr - Reply to this comment

    @Totti: Mir war auch so, ich dachte nur, wenn man das Gesicht nicht erkennen kann, wäre die Sache vielleicht anders.

    @Nancy: Danke für den Hinweiß!

    @Sven: Oh, vielen Dank für das abonnieren *love* Hm ja, fotografieren kannst du ja ohne Hemmung, du darfst es dann nur nicht veröffentlichen, da kann man ja dann eigentlich im Nachinein fragen, oder

    @Chrissi: Also willst du mir damit sagen, dass ich es machen kann mit dem Hinweiß, dass ich es wieder rausnehmen kann? Das wäre ja schon mal mehr, als ich vorher dachte zu können, wobei ich glaube, was Kinder angeht muss ich da eh nochmal anders ran gehen! Danke!

  6.  chrissi am 17.Oktober 2007 um 14:20 Uhr - Reply to this comment

    Nein, ich sage, dass das der Weg ist, den man bei uns mit den Studenten-Party-Fotos geht. Du kennst ja die Leute, die du abgelichtet hast mehr oder weniger.

    Bei wild fremden Leuten ist das schwierig.

    Rein rechtlich und korrekt gilt generell: Du darfst Fotos einer Person ohne deren Zustimmung nicht veröffentlichen.

  7.  Sari am 17.Oktober 2007 um 19:04 Uhr - Reply to this comment

    @Chrissi: Hm, ok, ich verstehe was du sagst. Ich hab auch gestern nochmal ein wenig recherchiert und habe im Gesetzt rumgestöbert und bin nun zu dem Entschluss gekommen, dass ich das eine Foto defintiv nicht zeigen kann *heul*

  8.  Der ganz normale Alltag am 17.Oktober 2007 um 20:51 Uhr - Reply to this comment

    Sari dein Problem kenne ich.
    Ich kenne/kannte Fotografen, die haben die Fotos gemacht und es dann (dank Digi) den Leuten gezeigt. Sie erklärten den Leuten für was sie dieses Foto gemacht haben und wo sie gerne es online stellen würden. Waren die Leute damit einverstanden, kein Probleem – hatten sie was dagegen, wurde das Foto vor ihren Augen gelöscht.

    Selbst ich habe ein paar Freunde und meine Nichte fotografiert, aber man muss es akzeptieren, wenn sie es nicht wollen, dass die Fotos öffentlich gestellt werden.
    Daher habe ich bei Fotocommunity kein Fotos von Personen – ich habe noch keine gefunden, die sich für sowas bereit erklärt haben … bzw ich habe nur eine Analoge und warte damit lieber, bis ich eine Digi habe.

  9.  Sari am 17.Oktober 2007 um 20:55 Uhr - Reply to this comment

    @DgnA: Hachja, es ist ja alles richtig und muss so sein, ich würde ja auch nicht wollen, dass ich mich plötzlich irgendwo im Internet finde, aber es ist schon schade, dass man so etwas dann zurückhalten muss*seufz*

  10.  trainer am 31.Januar 2008 um 15:04 Uhr - Reply to this comment

    hallo,

    ich habe ein problem, was ich gerne mit eurer mithilfe lösen würde. habe mir schon etliche pdfs zum fotorecht durchgelesen, komme jedoch nicht auf eine antwort…

    es geht darum, dass ich ein foto von einer bestimmten person gemacht habe. dieses bild taucht dann in einer community base (studivz, wkw …) auf. ich allerdings möchte NICHT das sie das bild in der öffentlichkeit (was sie damit privat macht, ist mir egal) zeigt. habe ich ein recht das zu verlangen? was würde passieren wenn ich ihr es unterlasse und sie aber nicht darauf eingeht? wie gehe ich am besten vor?

    vielen dank für eure hilfe.

Hinterlasse Sari eine Kirsche ^.^

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